Ein Jahreskarte gilt immer für 1 Jahr ab dem Tag des ersten Besuchs.
Das Parken ist nicht standardmäßig in einer Jahreskarte enthalten. Das Parken ist im Plopsa-Premium-Pass und in der Plopsa-GoldCard enthalten. Haben Sie eine andere Art von Jahreskarte? Dann können Sie einen separaten Parkausweis erwerben.
Mit einem Parkausweis können Sie in allen Plopsa-Parks parken, außer in Plopsa Station Antwerp.
Mit einem Parkausweis können Sie nur während Ihrer Parkbesuche auf den Parkplätzen der Plopsa-Parks parken. Außerhalb der Parköffnungszeiten dürfen Sie nicht auf den Plopsa-Parkplätzen parken.
Für Kinder zwischen 85 cm und 99 cm können Sie eine Junior-Jahreskarte zu einem ermäßigten Tarif erwerben. Die Kinder werden mit Schuhen gemessen.
Das Jahreskarte für Ihr Kind (zwischen 85 cm und 99 cm) bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, auch wenn Ihr Kind während der Laufzeit des Jahreskarten größer als 1 Meter wird.
An "ausverkauften" oder "vermieteten" Tagen erhalten Sie mit Ihrer Jahreskarte keinen Zutritt zum Park. Sie erhalten an solchen Tagen nur dann Zutritt zum Park, wenn Sie Tickets über die externe Partei haben, die den Park für diesen Tag exklusiv gemietet hat.
Bei Verlust können Sie an der Rezeption am Parkeingang ein Duplikat Ihrer Jahreskarte für 5 € erhalten.
Im Falle eines Diebstahls können Sie gegen Vorlage einer Kopie der polizeilichen Bescheinigung an der Rezeption am Parkeingang ein kostenloses Duplikat Ihrer Jahreskarte erhalten. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht haben, können Sie ein Duplikat für 5 € erhalten.