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Zustimmung zur Nutzung von User Generated Content

Durch das Hochladen Deiner eigenen Aufnahmen (User Generated Content, UGC) auf unsere Website erteilst Du der Holiday Park GmbH das nicht-exklusive, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, Deinen UGC für sämtliche Marketingzwecke zu nutzen. Dies umfasst sowohl Online- als auch Offline-Nutzung, insbesondere in sozialen Medien wie Facebook und Instagram, in E-Mails sowie in sonstiger Kommunikation, sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Die Nutzung beinhaltet insbesondere das Recht, Deinen UGC zu speichern, zu vervielfältigen, darzustellen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und – im Rahmen des § 14 Urhebergesetz – zu verändern und zu bearbeiten („Lizenz“).

Die Lizenz umfasst:

  • „nicht-exklusiv“: Du behältst das Recht, Deinen UGC selbst zu nutzen und Dritten die Nutzung zu gestatten.
  • „unentgeltlich“: Du erhältst keine Vergütung für die Nutzung Deines UGC.
  • „zeitlich unbeschränkt“: Die Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit.
  • „räumlich unbeschränkt“: Die Lizenz gilt weltweit.

Du versicherst uns:

  • dass Du berechtigt bist, uns die oben genannte Lizenz zu erteilen;
  • dass Du die Einwilligung aller auf Deinem UGC abgebildeten Personen zur Nutzung im oben beschriebenen Umfang eingeholt hast;
  • dass alle eventuellen Lizenzgebühren oder sonstigen Entgelte im Zusammenhang mit Deinem UGC von Dir vollständig beglichen wurden;
  • dass Dein UGC keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte;
  • dass Du als natürliche Person das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hast.

Wir behalten uns vor, die Nutzung Deines UGC jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden und diesen aus unseren Marketing-Kanälen zu entfernen.

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte es sich bei Dir um einen Verbraucher handeln, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, nicht entzogen wird. Für Kaufleute, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder mit unbekanntem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Neustadt an der Weinstraße.