Allgemeine Bedingungen für Jahreskarten
1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. PLOPSA: alle Themenparks, die zur Plopsa Group gehören, nämlich Plopsaland Belgium, Plopsaqua De Panne, Plopsa Indoor Hasselt, Plopsaqua Hannut-Landen, Plopsaland Ardennes, Plopsa Indoor Coevorden, Plopsaland Deutschland und Majaland Pfalz sowie alle Themenparks, die in Zukunft noch hinzukommen sollten.
- 1.2. Abonnent: die Person, die (online oder vor Ort) eine Jahreskarte für einen der oben genannten Plopsa-Themenparks der Plopsa-Gruppe erworben hat.
- 1.3. Jahreskarte: eine gültige Eintrittskarte, die Eigentum des auf der Jahreskarte genannten Abonnenten ist und mit der der Abonnent für einen Zeitraum von 12 Monaten Zugang zu einem oder mehreren Plopsa-Themenparks innerhalb der Plopsa-Gruppe erhält (sofern auf der Jahreskarte nicht ausdrücklich anders angegeben).
2. Allgemeines
- 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Plopsa-Kunden oder „Abonnenten“ mit einer Jahreskarte, die Zugang zu einem der Themenparks der Plopsa-Gruppe gewährt. Eine Jahreskarte gewährt nur an den Öffnungstagen des jeweiligen Parks Zugang zu einem der Themenparks und gewährt keinen Zugang an Tagen, an denen der Park geschlossen ist (ggf. aufgrund einer privaten Veranstaltung).
- 2.2. Um Zugang zum Park zu erhalten, kann der Abonnent die Jahreskarte physisch am Eingang des Parks vorzeigen. Es ist auch möglich, die Jahreskarte am Eingang digital vorzuzeigen. Dies geschieht, indem die Jahreskarte dem persönlichen Plopsa-Profil in der Plopsaland Belgium- oder Plopsaland Deutschland-App hinzugefügt wird. Der Abonnent erhält nur dann Zutritt zum Park, wenn die Jahreskarte gültig ist. Eine Kopie, ein Screenshot oder jede andere Form der Jahreskarte gilt nicht als gültiger Zutrittsnachweis.
- 2.3. Bei der Erstellung der Jahreskarte muss ein Foto ausgewählt werden, auf dem der Abonnent eindeutig identifizierbar ist. Sollte sich bei der Zugangskontrolle herausstellen, dass eine schnelle und einfache Identifizierung anhand der Jahreskarte nicht möglich ist, kann der Zugang zum Park verweigert werden. Der Park hat in diesem Fall das unanfechtbare Recht, die Aufnahme eines neuen Fotos zu verlangen.
- 2.4. Eine Jahreskarte ist streng persönlich und nicht übertragbar.
- 2.5. Jede Person, die eine Jahreskarte erwirbt, muss sich dabei ausweisen. Jahreskarten, die für Personen unter 18 Jahren erworben werden, müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- 2.6. Eine Plopsa-Jahreskarte berechtigt den Inhaber zu zahlreichen Vorteilen und Ermäßigungen, die hier aufgeführt sind. Die Vorteile gelten nur für Jahreskarten der Kategorien „≥ 1 m“ und „70+“. Die Junior-Jahreskarten (85–99 cm) sind von den Vorteilen ausgeschlossen. Die Vorteile können während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte geändert werden. Der Abonnent kann die aktuelle Übersicht der Vorteile jederzeit unter pass.plopsa.com einsehen.
- 2.7. Jahreskarten werden bei Schließungstagen der Plopsa-Parks weder verlängert noch entschädigt. Bitte beachten Sie, dass Plopsaland Belgium vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 geschlossen ist.
3. Parken
- 3.1. Kostenloses Parken ist in einem Standard-Abonnement nicht enthalten. Ein Abonnent hat die Möglichkeit, zusammen mit dem Park-Abonnement ein Park-Abonnement („Plopsa Parking Pass“) zu erwerben. Ein „Plopsa Pass Europe Premium“ beinhaltet bereits ein Park-Abonnement.
- 3.2. Ein „Plopsa Parking Pass“ umfasst kostenloses Parken auf dem Parkplatz, für den die Jahreskarte erworben wurde.
- 3.3. Eine Jahreskarte ist an die Adresse des Abonnenten gebunden, der die Jahreskarte erwirbt. Alle im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder können die gleiche Jahreskarte nutzen.
- 3.4. Der Inhaber eines Parkabonnements muss über einen gültigen Führerschein verfügen.
- 3.5. Die Nutzung des Parkabonnements ist auf einen (1) Besuch pro Tag beschränkt und kann nur für ein (1) Fahrzeug pro Tag im Zusammenhang mit einem Park- oder Theaterbesuch in Anspruch genommen werden.
- 3.6. Die Jahreskarte gewährt in keiner Weise Vorrang, und der Abonnent kann auf der Grundlage der Jahreskarte keinen Parkplatz einfordern. In keinem Fall kann der Abonnent irgendeine Form von Entschädigung verlangen, sollte sich herausstellen, dass kein Parkplatz verfügbar ist.
- 3.7. Der Abonnent hat die Anweisungen der Parkwächter strikt zu befolgen. Die Parkvorschriften sind in der Parkordnung enthalten, die auf der Website des zu besuchenden Parks zu finden ist.
- 3.8. PLOPSA haftet nicht für Unfälle, die sich auf den Parkplätzen eines der vorgenannten Themenparks ereignen.
4. Zahlung
- 4.1. Eine Jahreskarte kann vom Abonnenten entweder sofort und vollständig bezahlt werden oder in monatlichen Raten per Lastschriftverfahren.
- 4.2. Entscheidet sich der Abonnent für die monatliche Zahlung der Jahreskarte, erfolgt die Zahlung per monatlichem Lastschriftverfahren. Der Festbetrag ist monatlich zu entrichten, auch wenn der Abonnent die Plopsa-Parks nicht jeden Monat besucht. Die besonderen Bedingungen für Jahreskarten per Lastschrift können hier eingesehen werden.
- 4.3. Falls der Abonnent es versäumt, einen beliebigen Betrag (sei es die direkte Zahlung des gesamten Betrags für die Jahreskarte oder eine monatliche Rate) fristgerecht zu begleichen, und kein Widerspruch vorliegt:
- 4.3.1. Wird ein erstes Mahnschreiben versandt. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen sind vertragliche Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
- 20 Euro, wenn der fällige Betrag 150 Euro oder weniger beträgt;
- 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf den Teilbetrag zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der geschuldete Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
- 65 Euro zuzüglich 5 % des fälligen Betrags auf den Teilbetrag über 500 Euro, höchstens jedoch 2.000 Euro, wenn der fällige Betrag mehr als 500 Euro beträgt.
- 4.3.2. Nach einer verspäteten monatlichen Zahlung wird die Jahreskarte so lange gesperrt, bis die ausstehende Schuld vom Abonnenten beglichen ist.
- 4.3.1. Wird ein erstes Mahnschreiben versandt. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen sind vertragliche Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
- 4.4. Der Inhaber der Jahreskarte und der Zahler sind beide gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Jahreskarte verpflichtet.
- 4.5. Sollte der Abonnent in Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann er sich unverbindlich an [email protected] wenden, und Plopsa kann unverbindlich einen Ratenzahlungsplan erstellen.
5. Laufzeit und Beendigung
- 5.1. Jede Jahreskarte (unabhängig davon, ob sie ein Parkabonnement beinhaltet oder nicht) hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Kaufdatum (sofern auf der Jahreskarte nicht ausdrücklich anders angegeben).
- 5.2. Verfügt der Abonnent über einen Gutschein zur Einrichtung einer Jahreskarte, kann dieser Gutschein bis zu einem Jahr nach dem Kauf gegen eine Jahreskarte eingelöst werden. Gutscheine, die im Rahmen einer Sonderaktion (Pre-Summer-Deal, After Summer Deal …) erworben wurden, können nur bis zu einem bestimmten Datum eingelöst werden. Dieses Datum ist jeweils deutlich auf den Gutscheinen angegeben. Gutscheine können daher nach diesem Datum nicht mehr gegen eine Jahreskarte eingelöst werden.
- 5.3. Jahreskarten, bei denen sich der Inhaber für eine monatliche Zahlung entschieden hat, verlängern sich stillschweigend, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit per Einschreiben gekündigt werden. Nach der ersten stillschweigenden Verlängerung der Jahreskarte hat der Abonnent das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsentschädigung zu kündigen, sofern eine Kündigungsfrist von 2 Monaten eingehalten wird.
- 5.4. Jahreskarten mit Sofortzahlung enden automatisch nach 12 Monaten.
- 5.5. Ab den letzten drei Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte kann die Jahreskarte zum günstigen Verlängerungstarif verlängert werden. Dies ist sowohl an den Kassen der Plopsa-Parks als auch online möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte hat der Abonnent einen Monat Zeit, die Jahreskarte zu verlängern.
- 5.6. Der Abonnent verfügt über ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls er die Jahreskarte online erworben hat. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach dem Kauf, per Einschreiben an Plopsa mitgeteilt werden, entweder per Post an De Pannelaan 68, BE-8660 De Panne oder per E-Mail an [email protected]. Dieses Widerrufsformular kann vom Abonnenten verwendet werden. Sollte der Abonnent den Park, für den die Jahreskarte erworben wurde, innerhalb dieser Frist bereits besucht haben, muss er einen anteiligen Betrag (d. h. den regulären Eintrittspreis) zahlen.
6. Preis und Änderungen
- 6.1. Plopsa behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die Jahreskarte zwischenzeitlich anzupassen. Der Abonnent wird rechtzeitig über diese Änderung informiert und hat das Recht, die Jahreskarte zu kündigen.
7. Daten des Abonnenten
- 7.1. Sollten sich die persönlichen Daten des Abonnenten ändern (z. B. Bankverbindung, Adresse usw.), hat der Abonnent die Möglichkeit, diese selbst in seinem Plopsa-Konto zu aktualisieren. Sollte dies nicht möglich sein, muss diese Änderung Plopsa unverzüglich per E-Mail an [email protected] mitgeteilt werden.
8. Verlust der Jahreskarte
- 8.1. Bei Verlust der Jahreskarte durch den Abonnenten kann an den Kassen oder an der Rezeption der verschiedenen Plopsa-Parks gegen eine Gebühr von 5 EUR ein Duplikat beantragt werden. Im Falle eines Diebstahls ist die Ausstellung eines Duplikats gegen Vorlage einer polizeilichen Bescheinigung kostenlos.
9. Betrug
- 9.1. Wenn der Abonnent mit seiner Jahreskarte Betrug begeht, wird die Jahreskarte eingezogen und gesperrt. Falls die Jahreskarte über das Plopsa-Profil in der App hinzugefügt wurde, wird diese ebenfalls gesperrt.
- 9.2. Eine vollständig bezahlte Jahreskarte ist endgültig verloren, und eine Rückerstattung für die verbleibende Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Bei einer Jahreskarte, die über monatliche Zahlungen beglichen wird, bleibt das Lastschriftverfahren aktiv und die Jahreskarte gesperrt.
10. Parkordnung
- 10.1. Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet die Annahme der Parkordnung, die auf der Website des jeweiligen Themenparks zu finden ist. Der Abonnent ist verpflichtet, sich bei jedem Besuch an die Parkordnung zu halten.
- 10.2. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen und der Parkordnung haben die Allgemeinen Abonnementbedingungen Vorrang.
11. Datenverarbeitung
- 11.1. PLOPSA verarbeitet ausschließlich die unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Abonnenten und zwar gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch PLOPSA und dazu, wie Abonnenten ihre Rechte ausüben können, finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website plopsa.com.
12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- 12.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Streitigkeiten, die sich daraus ergeben könnten, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Westflandern, Abteilung Veurne.