Bei Verlust können Sie an der Rezeption am Parkeingang ein Duplikat Ihrer Jahreskarte für 5 € erhalten.
Im Falle eines Diebstahls können Sie gegen Vorlage einer Kopie der polizeilichen Bescheinigung an der Rezeption am Parkeingang ein kostenloses Duplikat Ihrer Jahreskarte erhalten. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht haben, können Sie ein Duplikat für 5 € erhalten.
Ein Jahreskarte ist streng persönlich und kann nur von der Person genutzt werden, deren Name und Foto auf dem Jahreskarte erscheint.
Der Eintritt zu den Shows, Veranstaltungen und Begegnungen ist in einer Eintrittskarte oder einem Jahreskarte für Plopsaland Ardennes enthalten, sofern nicht anders angegeben.
Die Verlängerung Ihrer Jahreskarte können Sie einfach und kostengünstig online vornehmen, indem Sie sich über diesen Link mit Ihrem Namen und Ihrer Kartennummer anmelden. Sie erhalten dann einen E-Voucher, den Sie an den Kassen des Plopsa-Parks Ihrer Wahl gegen die verlängerte Jahreskarte eintauschen können. Die Verlängerung einer Jahreskarte kann auch an den Kassen der Plopsa-Parks vorgenommen werden. Die Verlängerung einer Saisonkarte für Kinder zwischen 85 cm und 99 cm kann nur an den Kassen und nicht online erfolgen. Eine Jahreskarte per Lastschrift wird automatisch verlängert (weitere Informationen).
In der Nähe des Parkeingangs gibt es Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Unser Parkpersonal zeigt Ihnen gerne den Weg zu diesen Parkplätzen.
Plopsa hat Vorzugspreise für Menschen mit Behinderungen. Diese Tickets können nur an der Rezeption in den Plopsa-Parks gekauft werden. Da unser Personal nicht befugt ist, eine (nicht sichtbare) Behinderung zu beurteilen, bitten wir Sie, einen Europäischen Behindertenausweis oder eine gültige Erklärung (höchstens 1 Jahr alt) eines unabhängigen Arztes vorzulegen, in der bestätigt wird, dass Sie nicht in der Lage sind, den Park und/oder die Attraktionen ohne fremde Hilfe zu besuchen und/oder die Warteschlangen zu bewältigen. Wenn Sie ein Rollstuhlfahrer oder ein Blinder sind, sollten Sie diese Bescheinigung nicht vorlegen. Die Begleitperson eines Rollstuhlfahrers oder einer blinden Person hat freien Eintritt. Für andere Begleitpersonen gelten die normalen Eintrittspreise.
Die Begleitperson muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Gegen Vorlage Ihres Europäischen Behindertenausweises erhalten Sie an der Kasse des Parks ein Ticket ≥ 1m zu einem ermäßigten Preis. Die Vorlage des Europäischen Behindertenausweises reicht nicht aus, um den alternativen Zugang zu den Attraktionen zu nutzen.
Um den alternativen Eingang zu den Attraktionen zu benutzen, bitten wir Sie, eine Bescheinigung von einem unabhängigen Arzt oder Hausarzt mitzubringen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss bestätigen, dass die betreffende Person geistig und/oder körperlich nicht in der Lage ist, in langen Warteschlangen zu stehen. Auch eine gültige Bescheinigung des FÖD kann zu diesem Zweck verwendet werden, sofern insgesamt mindestens 7 Punkte (in allen Säulen zusammen) vergeben wurden. Rollstuhlfahrer und Blinde müssen diese Bescheinigungen nicht vorlegen. Sie und Ihre Begleitperson erhalten dann ein Armband, mit dem Sie die Attraktionen über den Ausgang oder einen anderen Eingang besuchen können.