Hausordnung für Plopsa-Mitarbeiter
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1.
Diese Hausordnung gilt für alle Unterkünfte, die von Plopsa ihren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Jeder Mitarbeiter, der in einer Plopsa-Unterkunft wohnt, muss diese Regeln vollständig einhalten.
1.2.
Die Hausordnung dient dazu, das Zusammenleben zu erleichtern, gegenseitigen Respekt zu fördern und Sicherheit, Hygiene sowie Ruhe in den Unterkünften zu gewährleisten.
1.3.
Plopsa erwartet von allen Bewohnern, dass sie die Werte der Höflichkeit, Ordnung, Sauberkeit und Rücksichtnahme auf andere wahren.
1.4.
Jede Verletzung der Hausordnung kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen (siehe Kapitel 10).
2. NUTZUNG DER UNTERKUNFT
2.1.
Die Unterkunft ist ausschließlich für die Unterbringung der Plopsa-Mitarbeiter bestimmt, die darin registriert sind.
2.2.
Die Mitarbeiter müssen die Unterkunft sauber, ordentlich und in gutem Zustand halten.
2.3.
Die Zuweisung einer Unterkunft ist persönlich. Ein Mitarbeiter darf sein Zimmer, Bett oder seine Unterkunft nicht an andere Personen übertragen oder untervermieten.
2.4.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Unterkunft am Ende seines Aufenthalts sauber und in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er sie erhalten hat.
2.5.
Die Unterkünfte werden regelmäßig kontrolliert. Der Verantwortliche von Plopsa kann die Zimmer betreten, um den Zustand zu überprüfen oder Reparaturen durchzuführen (siehe Artikel 10.2).
2.6.
Die Mitarbeiter müssen die Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr respektieren. Laute Gespräche, Musik oder andere störende Aktivitäten sind während dieser Zeiten untersagt.
2.7.
Das Anbringen von Postern, Bildern oder Dekorationen an Wänden, Fenstern oder Türen ist ohne Zustimmung des Verantwortlichen nicht erlaubt.
3. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
3.1.
Aus Sicherheitsgründen sind die folgenden Handlungen – nicht abschließend aufgezählt – strengstens verboten:
- Rauchen in allen Bereichen der Unterkunft sowie an jedem Ort, an dem Rauchverbot ausgeschildert ist. Dieses Verbot gilt auch für E-Zigaretten.
- Übermäßiger oder missbräuchlicher Alkoholkonsum sowie das Anstiften anderer dazu.
- Das Mitbringen oder Austauschen von Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern oder explosiven Stoffen.
- Das Mitbringen, Konsumieren oder Austauschen von Drogen in der Unterkunft, das Erscheinen zur Arbeit unter Drogeneinfluss oder das Anstiften anderer zum Drogenkonsum.
- Jegliche gewerbliche Tätigkeit in der Unterkunft.
- Das Verteilen oder Aushängen von Flugblättern oder ähnlichen Dokumenten sowie das Durchführen von Umfragen ohne vorherige Genehmigung durch Plopsa.
- Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum von Plopsa, anderen Bewohnern, deren Besuchern oder Dritten.
- Jede Form von Vandalismus oder Teilnahme an kollektiven Störungen auf dem Gelände von Plopsa.
- Reden, Propagandaaktionen, das Einsammeln von Beiträgen, Spenden oder der kostenlose Vertrieb oder Verkauf von Gegenständen ohne schriftliche Genehmigung.
- Gefährliches Verhalten, das die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet.
- Das Starten oder Landen von Drohnen auf oder um das Plopsa-Gelände ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
- Das Mitbringen von Personen zweifelhaften Rufs; jegliche Form von Prostitution ist verboten.
- Das Entzünden von Lagerfeuern in der Nähe der Unterkunft; Grillen ist nicht gestattet.
- Das Mitbringen oder Verwenden von elektrischen Geräten wie (nicht abschließend): Mikrowellen, Kochplatten, Kühlschränken, Klimaanlagen, Heizgeräten, Wasserkochern, Gefrierschränken, Waschmaschinen, Trocknern oder anderen Geräten mit hohem Energieverbrauch oder Sicherheitsrisiko – ohne vorherige Genehmigung.
Für Unterkünfte im Plopsaland Base Camp gilt: die Nutzung solcher Geräte ist in jedem Fall strengstens verboten, auch mit Genehmigung.
4. BESUCHER
4.1.
Mitarbeiter dürfen Besucher in ihrer Unterkunft empfangen. Plopsa vertraut darauf, dass der gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt und die Anzahl der Besucher in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Unterkunft und dem Zusammenleben mit anderen steht. Besucher dürfen keine Unruhe oder Störungen verursachen. Die Privatsphäre der anderen Bewohner ist zu respektieren.
4.2.
Es ist strengstens verboten, Besuchern zu gestatten, in der Unterkunft eines Mitarbeiters zu übernachten, um die Sicherheit und Privatsphäre aller zu gewährleisten.
4.3.
Die Untervermietung der Unterkunft durch den Mitarbeiter ist strengstens untersagt.
5. TIERE
5.1.
Aus hygienischen Gründen und um allergische Reaktionen oder andere gesundheitliche Probleme zu vermeiden, ist es strengstens verboten, Haustiere in der Unterkunft zu halten oder mitzubringen.
6. SANITÄRANLAGEN UND HYGIENE
6.1.
Es ist verboten, sich außerhalb der dafür vorgesehenen sanitären Anlagen zu erleichtern.
6.2.
Sanitäre Anlagen sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Waschbecken sind zu reinigen. Haare und Rasierklingen sind im Müll zu entsorgen. Nur Toilettenpapier darf in die Toilette geworfen werden. Damenhygieneprodukte sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
6.3.
Mitarbeiter, die im Plopsaland Base Camp wohnen und die gemeinschaftlichen Sanitäranlagen benutzen, müssen die festgelegten Öffnungszeiten beachten, die ausschließlich vom Verantwortlichen des Base Camp bestimmt werden.
7. UNFÄLLE UND EVAKUIERUNG
7.1.
Bei schweren Unfällen oder Verletzungen sind sofort die Rettungsdienste sowie der verantwortliche Plopsa-Mitarbeiter der Unterkunft zu benachrichtigen.
7.2.
Im Brandfall sind die Anweisungen der anwesenden Plopsa-Mitarbeiter oder der Einsatzkräfte strikt zu befolgen.
7.3.
Im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Evakuierung darf die Unterkunft erst wieder betreten werden, wenn die Genehmigung des Plopsa-Verantwortlichen erteilt wurde.
8. WERTGEGENSTÄNDE
8.1.
Jeder Mitarbeiter ist für seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Plopsa übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Eigentum (auch nicht von Wertgegenständen).
8.2.
Bei Verlust eines Unterkunftsschlüssels wird eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben. Der Verlust oder Diebstahl muss umgehend dem Verantwortlichen der Unterkunft gemeldet werden.
9. VERSORGUNG (WASSER, ENERGIE, USW.)
9.1.
Plopsa erwartet von allen Mitarbeitern einen sparsamen Umgang mit Wasser und Energie, um gemeinsam zum Umweltschutz beizutragen.
9.2.
Beschädigungen von Leitungen oder Anlagen durch mangelnde Wartung liegen in der Verantwortung des Bewohners.
9.3.
Aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung dringender Reparaturen kann der Verantwortliche der Unterkunft die Versorgung (Wasser, Strom usw.) jederzeit unterbrechen.
9.4.
Das Öffnen von Verteilerkästen oder anderen technischen Anlagen ist strengstens untersagt.
9.5.
Tropfende Wasserhähne müssen unverzüglich repariert werden. Der Mitarbeiter muss den Verantwortlichen sofort informieren, sobald ein Leck festgestellt wird.
10. NICHTBEACHTUNG DER HAUSORDNUNG
10.1.
Alle Mitarbeiter müssen die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln einhalten. Bei Verstößen kann Plopsa angemessene Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verwarnungen, vorübergehende Aussetzung oder dauerhafte Beendigung des Wohnrechts – unbeschadet weiterer arbeitsrechtlicher Konsequenzen.
10.2.
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Bewohner und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung hat der Verantwortliche oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter das Recht, die Unterkunft zu betreten. Der Zutritt erfolgt nur zu angemessenen Zeiten, außer in Notfällen.
10.3.
Jeder Bewohner einer Plopsa-Unterkunft ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung strikt einzuhalten. Der Verantwortliche kann jeden Bewohner, der dagegen verstößt, durch eingeschriebenen Brief oder Gerichtsvollzieher auffordern, die Unterkunft unverzüglich zu verlassen, ohne Vorankündigung oder Entschädigung.
10.4.
Wenn der Verantwortliche der Ansicht ist, dass eine sofortige Ausweisung erforderlich ist, kann er alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einschaltung der Polizei. Gegen diese Entscheidung kann kein Einspruch eingelegt werden.