Im Interesse unserer Gäste und aus Sicherheitsgründen gilt im Park ein generelles Rauchverbot. Auch der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, die auf dem Parkplan und durch Schilder gekennzeichnet sind.
An weniger belebten Tagen/Momenten werden die Attraktionen abwechselnd geöffnet. Das bedeutet, dass jede Attraktion mindestens 50 % der Zeit in Betrieb ist. Größere Attraktionen sind durchgehend geöffnet. Da es weniger Besucher gibt, hat jeder die Möglichkeit, alle Attraktionen mehrmals zu besuchen, sogar mehr als an einem Tag mit viel Betrieb. Auch andere Freizeitparks in Europa arbeiten zu ruhigen Zeiten mit diesem System.
Der Park wurde mit größter Sorgfalt und Rücksicht auf alle unsere Besucher gestaltet und ist für Rollstuhlfahrer leicht zugänglich. Für sie gibt es spezielle Einrichtungen.
Sie können während Ihres Besuchs Ihren eigenen Rollstuhl benutzen oder einen Rollstuhl reservieren. Es wird empfohlen, Ihren Rollstuhl im Voraus über diesen Link zu reservieren. Die Anzahl der verfügbaren Rollstühle ist begrenzt. Wenn Sie einen Rollstuhl abholen, müssen Sie Ihren Personalausweis als Garantie vorlegen.
In diesem Leitfaden finden Sie alle Informationen über die Zugänglichkeit der Attraktionen. Dieser Leitfaden wurde erstellt, um Ihren Aufenthalt in unseren Parks so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihren Tag so gut wie möglich vorzubereiten. Er gibt Ihnen einen Überblick über die Einrichtungen und Dienstleistungen, die Ihnen als Person mit einer Behinderung zur Verfügung stehen, und vermittelt Ihnen eine bessere Vorstellung von unseren Richtlinien für den Zugang zu Attraktionen für Menschen mit Behinderungen.
In der Nähe des Parkeingangs gibt es Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Unser Parkpersonal zeigt Ihnen gerne den Weg zu diesen Parkplätzen.
Plopsa hat Vorzugspreise für Menschen mit Behinderungen. Diese Tickets können nur an der Rezeption in den Plopsa-Parks gekauft werden. Da unser Personal nicht befugt ist, eine (nicht sichtbare) Behinderung zu beurteilen, bitten wir Sie, einen Europäischen Behindertenausweis oder eine gültige Erklärung (höchstens 1 Jahr alt) eines unabhängigen Arztes vorzulegen, in der bestätigt wird, dass Sie nicht in der Lage sind, den Park und/oder die Attraktionen ohne fremde Hilfe zu besuchen und/oder die Warteschlangen zu bewältigen. Wenn Sie ein Rollstuhlfahrer oder ein Blinder sind, sollten Sie diese Bescheinigung nicht vorlegen. Die Begleitperson eines Rollstuhlfahrers oder einer blinden Person hat freien Eintritt. Für andere Begleitpersonen gelten die normalen Eintrittspreise.
Die Begleitperson muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Gegen Vorlage Ihres Europäischen Behindertenausweises erhalten Sie an der Kasse des Parks ein Ticket ≥ 1m zu einem ermäßigten Preis. Die Vorlage des Europäischen Behindertenausweises reicht nicht aus, um den alternativen Zugang zu den Attraktionen zu nutzen.
Um den alternativen Eingang zu den Attraktionen zu benutzen, bitten wir Sie, eine Bescheinigung von einem unabhängigen Arzt oder Hausarzt mitzubringen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss bestätigen, dass die betreffende Person geistig und/oder körperlich nicht in der Lage ist, in langen Warteschlangen zu stehen. Auch eine gültige Bescheinigung des FÖD kann zu diesem Zweck verwendet werden, sofern insgesamt mindestens 7 Punkte (in allen Säulen zusammen) vergeben wurden. Rollstuhlfahrer und Blinde müssen diese Bescheinigungen nicht vorlegen. Sie und Ihre Begleitperson erhalten dann ein Armband, mit dem Sie die Attraktionen über den Ausgang oder einen anderen Eingang besuchen können.