Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Facebook-Seite „@holidayparkofficial“/des Instagram-Accounts „@holiday_park_official“/ ist nur unter Einbeziehung nachfolgender Teilnahmebedingungen möglich:
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel wird durch die Holiday Park GmbH, Holiday-Park-Straße 1-5, 67454 Hassloch/Pfalz (nachstehend „Veranstalter“) durchgeführt.
2. Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, sowie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Pro Person ist je Gewinnspiel nur eine Teilnahme möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende und Angehörige des Veranstalters und mit diesem verbundenen Unternehmen.
Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmenden innerhalb der von dem Veranstalter gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.
3. Wie nimmt man am Gewinnspiel teil?
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden die notwendigen Teilnahmebedingungen, die in der Bildbeschreibung aufgeführt sind, vollständig erfüllen und das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen.
Einsendungen, die gegen deutsches Recht und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die entsprechenden Teilnehmenden sind damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben oder in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, einzelne Teilnehmende aufgrund sicherheitstechnischer Gründe vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen.
4. Was kann man gewinnen?
Verlost wird eine exklusive Heißluftballonfahrt über Plopsaland Deutschland am 28. Juni 2025 für eine Gewinnerperson und eine Begleitperson. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars sowie die Einhaltung aller Teilnahmebedingungen voraus.
Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen an den Gewinnen vorzunehmen. In diesem Fall erhalten die Gewinnenden einen angemessenen Ersatzgewinn.
5. Beginn und Ende des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Beitrags am 4. Juni 2025 und endet am 23. Juni 2025 um 12:00 Uhr, wenn das Teilnahmeformular geschlossen wird.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspiel ordnungsgemäß durchzuführen.
6. Ermittlung der Gewinnenden & Erhalt des Gewinns
Die Ermittlung der Gewinnenden erfolgt nach dem Losverfahren.
Die Gewinnenden werden über die Marketing-Abteilung des Veranstalters per E-Mail, die im Formular angegeben wurde, benachrichtigt. Meldet sich die Gewinnenden nicht innerhalb von 24 Stunden zurück, werden neue Gewinnende ausgewählt.
Der Gewinn muss am Tag der Veranstaltung unter Vorzeigen der Gewinnbenachrichtigung bzw. des Personalausweises am Service Point eingelöst werden. Die Gewinnenden erhalten hier ihren Gewinn.
7. Freistellung von Facebook/Instagram
Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook und Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu diesen Plattformen. Bei Teilnahme an diesem Gewinnspiel stellen alle Teilnehmer*innen Facebook und Instagram von jeglichen Ansprüchen oder jeglicher Haftung in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei. Facebook und Instagram stehen nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
8. Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz steht den Teilnehmenden der Veranstalter gern zur Verfügung. Ansprechpartner und sogenannter Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter, auch zu erreichen unter info@holidaypark.de.
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet im Fall des Gewinnes folgende Daten nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO der Gewinnenden, um den jeweiligen Gewinnenden den Gewinn überreichen zu können: Facebook- bzw. Instagram-Name, Vor- und Nachname. Diese Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, soweit das für die Gewinnabwicklung zwingend erforderlich ist. Der Veranstalter löscht die Daten nach Abschluss des Gewinnspiels und Bekanntgabe der Gewinnenden vollumfänglich spätestens 4 Wochen nach Abwicklung des Gewinnspiels.
Soweit der Veranstalter personenbezogene Daten von den Teilnehmenden verarbeitet, stehen den Teilnehmenden als Betroffenen insbesondere nachfolgende Betroffenenrechte unter den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu:
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit, für die der Veranstalter unbeschränkt haftet.
Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook-Seite/Instagram-Seite/Website sowie etwaige Übertragungsfehler.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
11. Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Datenschutz-Rechte bleiben unberührt.
12. Zusätzliche Bedingungen für den Plopsa-Heißluftballonwettbewerb